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OLG Oldenburg, 31.01.2005 - 1 Ws 47/05 |
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 114 Abs. 2 Nr. 4 StPO; § 112 Abs. 2 Nr. 3 StPO
Beschwerde des Beschuldigten gegen einen Haftbefehl; Haftgrund der Verdunkelungsgefahr; Vorliegen des dringenden Tatverdachtes; Verschaffen einer Versicherungssumme aus der Feuerversicherung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschwerde des Beschuldigten gegen einen Haftbefehl; Haftgrund der Verdunkelungsgefahr; Vorliegen des dringenden Tatverdachtes; Verschaffen einer Versicherungssumme aus der Feuerversicherung
- Judicialis
StPO § 112 Abs. 2 Nr. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 112 Abs. 2 Nr. 3
Untersuchungshaft, Verdunkelungsgefahr, Fortwirkung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Nordenham, 02.12.2004 - 5 Gs 175/04
- LG Oldenburg, 17.12.2004 - 7 Qs 543/04
- OLG Oldenburg, 31.01.2005 - 1 Ws 47/05
Papierfundstellen
- StV 2005, 394
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 11.07.2012 - 4 Ws 73/12
Untersuchungshaftbefehl: Entfallen des Haftgrundes der Verdunkelungsgefahr nach …
Zum einen liegt eine richterlich protokollierte Aussage der Geschädigten vor (vgl. dazu OLG Karlsruhe NJW 1993, 1148), die das Gericht für uneingeschränkt glaubhaft erachtet hat und die zur Grundlage des Schuldspruchs geworden ist; zum anderen ist der Beweiswert der potentiell gefährdeten Zeugenaussage auch deshalb nicht mehr ernstlich in Frage gestellt, weil der Inhalt dieser Aussage durch den Amtsrichter bzw. die Amtsanwältin bezeugt werden könnte (vgl. dazu OLG Naumburg StV 1995, 259; OLG Schleswig SchlHA 2001, 135; zum Aspekt der hinreichenden Sachaufklärung, insbesondere durch vorangegangene Vernehmungen potentiell gefährdeter Zeugen, vgl. ferner OLG München StraFo 1997, 29; OLG Oldenburg StV 2005, 394; LG Hamburg StV 2000, 373; LG Zweibrücken StV 2002, 147;… Hilger in LR-StPO 26. Aufl., § 112 StPO Rn. 50;… Paeffgen in SK-StPO 4. Aufl., § 112 Rn. 39;… Graf in KK-StPO 6. Aufl., § 112 Rn. 39). - OLG Dresden, 19.10.2006 - 1 Ws 206/06
Gebühren und Kosten: Erstattung der notwendigen Auslagen bei mehreren …
In Fällen wie dem Vorliegenden, wenn die Mitwirkung von zwei Verteidigern aus Gründen der gerichtlichen Fürsorge oder zur Sicherung des Verfahrensfortgangs notwendig war, haben somit ausnahmsweise beide Pflichtverteidiger Anspruch auf Festsetzung ihrer Vergütung in Höhe der Wahlverteidigervergütung als notwendige Auslagen des Angeklagten (vgl. KG Berlin NStZ 1994, 451 f.; Senat, Beschl. v. 10.2.2006 - 1 Ws 47/05).